Stand: Dezember 2017

 

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Heinemann Projektberatung GmbH, Herrn Holger Heinemann, des Weiteren als Heinemann Projektberatung bezeichnet.

 

  • 1. Allgemeines

(1) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen für Trainings gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Heinemann Projektberatung, welche Kursmodule der beruflichen Weiterbildung zum Gegenstand haben.

(2) Heinemann Projektberatung bietet seinen Vertragspartnern – nachstehend Teilnehmer genannt – Kursmodule der beruflichen Weiterbildung in verschiedenen Qualifikationsstufen an. Eine genaue Kursbezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von Heinemann Projektberatung unter anderem in den Geschäftsräumen, via Internetpräsenz und sonstig genutzten Medien bekanntgegeben.

(3) Heinemann Projektberatung verpflichtet sich, den Teilnehmer in der Theorie und in der Praxis unter Einhaltung der jeweiligen Kursstandards auszubilden. Die Trainings werden durch qualifizierte Dozenten der Heinemann Projektberatung erteilt.

 

  • 2. Angebot, Annahme und Vertragsschluss

(1) Der Vertrag kommt ausschließlich über das Buchungsportal auf der Internetseite der Heinemann Projektberatung zustande. Durch die Anmeldung über dieses Buchungsportal gibt der Teilnehmer ein verbindliches Angebot ab. Erst durch eine auf diese verbindliche Anmeldung folgende schriftliche Bestätigung von Heinemann Projektberatung kommt der Vertrag sodann zustande. Sofern ein Angebot des Teilnehmers per E-Mail oder ähnlich erfolgt, kommt ein Vertrag ebenfalls erst durch die schriftliche Bestätigung von Heinemann Projektberatung zustande.

(2) Die Kursanmeldung ist verbindlich. Nach verbindlicher Anmeldung und Bestätigung durch Heinemann Projektberatung kann eine Änderung oder Vertragsaufhebung nur nach Absprache mit Heinemann Projektberatung und aus Kulanz erfolgen. Heinemann Projektberatung behält sich hierbei in jedem Fall die Berechnung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 % des Kurspreises vor.

(3) Im Rahmen der Bestätigungsmail erhält der Teilnehmer die wesentlichen Inhalte der Kursanmeldung und insbesondere seine persönlichen Daten, so wie sie im System hinterlegt sind, wiedergegeben. Der Teilnehmer ist verpflichtet, diese umgehend auf Richtigkeit hin zu überprüfen und Unrichtigkeiten unverzüglich, spätestens binnen 7 Tagen, mitzuteilen. Für spätere Korrekturen berechnet Heinemann Projektberatung den Verwaltungsaufwand und die Kosten weiter.

(4) Bei einer Gruppenanmeldung schließt Heinemann Projektberatung mit der für die Teilnehmer vertretungsberechtigten Person einen Teilnahmevertrag für die Gruppe ab. Diese ist ebenfalls verbindlich. Die vertretungsberechtigte Person, welche die verbindliche Gruppenanmeldung getätigt hat, haftet persönlich für die Zahlung des gesamten Kurspreises, der gesamten Gruppe.

(5) Der Teilnehmer ist verpflichtet, im Buchungsportal ausschließlich wahrheitsgemäße Angaben für sich und ggf. die angemeldete Gruppe zu machen. Weiterhin hat er dafür Sorge zu tragen, dass er unter der von ihm angegebenen E-Mail-Adresse bis zum Kursende erreichbar ist und die E-Mails mindestens in Abständen von 48 Stunden auf Neueingänge der Heinemann Projektberatung kontrolliert.

(6) Heinemann Projektberatung behält sich vor, bis eine Woche vor Kursbeginn die Durchführung des Kurses nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen bzw. zu kündigen, wenn diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diesen Kurs so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf diesen Kurs, eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würde. Der Teilnehmer erhält bei Absage durch Heinemann Projektberatung den Kurspreis vollständig zurückerstattet und ausbezahlt.

(7) Die Teilnehmerzahl ist aus Qualitätsgründen begrenzt und wird in Reihenfolge des Eingangs der Anmeldung festgelegt. Die Heinemann Projektberatung behält sich vor, aus organisatorischen oder sicherheitsrelevanten Gründen Kurse örtlich oder zeitlich zu verlegen. Muss ein Kurs seitens der Heinemann Projektberatung abgesagt werden, bestehen keine weiteren Ansprüche gegen die Heinemann Projektberatung.

 

  • 3. Vertragsdauer und Zahlungsmodalitäten

(1) Der Vertrag beginnt zum spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt. Alle Einzeltermine der Ausbildung liegen verbindlich an den entsprechend einzeln festgelegten Zeiten und Orten. Eine Verschiebung ist nur bei einstimmiger Zustimmung aller Teilnehmer und der entsprechenden Ausbilder möglich.

(2) Die Kursgebühr richtet sich nach der aktuellen Preisliste von Heinemann Projektberatung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Diese können entweder dem Buchungsportal entnommen oder telefonisch erfragt werden. Die vollständige Kursgebühr sind bei Kursanmeldung fällig. Der Teilnehmer erhält, sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, kurzfristig nach Anmeldung eine Rechnung, welche bis spätestens 14 Tagen vor Kursbeginn bei Heinemann Projektberatung auf dem Bankkonto gutgeschrieben sein muss. Sämtliche Rechnungen haben ein maximales Zahlungsziel von 14 Tagen.

(3) In den Kursgebühren sind Lehrgangsgebühren, Schulungsunterlagen, Prüfungsgebühren sowie bei bestandener Prüfung ein entsprechender Nachweis in Form eines Zertifikates und Ausweises enthalten. Kosten für Ersatzzertifikate und Ausweise, die sich aus unrichtigen Angaben (inkl. Schreibfehlern) bei der Anmeldung ergeben sind vom Teilnehmer zu tragen.

Eine komplette Leihausrüstung wird – sofern dies für den Kurs notwendig ist – unentgeltlich für die Dauer des Kurses von Heinemann Projektberatung zur Verfügung gestellt. Dies bezieht sich auf Sonderausstattung für die jeweiligen Trainings-Module, grundsätzlich sind eigene Arbeitsbekleidung, Sicherheitsschuhe, Sicherheitshelm und Arbeitshandschuhe mitzubringen.

(4) Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht Heinemann Projektberatung ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der EZV zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

(5) Solange sich ein Kursteilnehmer mit der Kurszahlung oder mit der ordnungsgemäßen Rückgabe von Leihausrüstung im Rückstand befindet, werden dem Teilnehmer die erlangten Zertifikate oder Zeugnisse nicht ausgehändigt und ein Zurückbehaltungsrecht geltend gemacht. Heinemann Projektberatung behält sich bei nicht rechtzeitiger Zahlung vor Kursbeginn einen Ausschluss vom Kurs und die Geltendmachung von Schadenersatz vor.

(6) Teilnehmer, welche den Kurs im Rahmen einer beruflichen Aus- oder Weiterbildung machen, sind selbst dafür verantwortlich, ob und dass Ihnen ggf. zustehende Zuschüsse rechtzeitig beantragt werden und der jeweilige Zuwendungsgeber rechtzeitig die vollständig von diesem benötigten Unterlagen erhält. In der Regel benötigt das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit spätestens 7 Tage vor Beginn der Ausbildung sämtliche Unterlagen. Der Teilnehmer ist für diese Abwicklung selbst zuständig und verantwortlich. Erhält er, aus welchen Gründen auch immer, nicht die erwarteten Zuwendungen, so gibt ihm dies kein gesondertes Kündigungsrecht gegenüber der Heinemann Projektberatung und er hat selbst für die Zahlungsverbindlichkeiten einzustehen.

(7) Während des Kurses werden alkoholfreie Getränke, sowie Kaffee und Tee kostenfrei bereitgestellt. Bei allen Lehrgängen, die länger als 4 Stunden gesetzt sind und Kompaktkursen, ist ein Mittagessen mit im Preis inbegriffen. Bei Einzelbuchungen von Modulen, die nur 4 Stunden betragen, wird kein Mittagessen mit angeboten. Bitte teilen Sie uns mit, falls bei den Speisen auf religiöse oder persönliche Einstellungen  geachtet werden muss.

(8) Nach dem erfolgreichen Absolvieren des Kurses/der Kurse, wird dem Teilnehmer ein Papierzertifikat überreicht und bei allen Kursen gem. GWO erfolgt – bei Vorliegen der benötigten Daten (WINDA-ID, bei Refresher-Trainings zusätzlich das Ablaufdatum des vorherigen Zertifikats) – ein Upload des Zertifikats und der Teilnahmedaten in die Datenbank WINDA (GWO). Zusätzlich erhält der Teilnehmer einen Eintrag in seinen Sicherheitspass. Falls kein Sicherheitspass vorhanden sein sollte, stellen wir gerne einen aus.

 

  • 4. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

(1) Die angegebenen Kurstermine sind verbindlich und vom Teilnehmer einzuhalten. Festgelegte und nicht wahrgenommene Termine – egal aus welchen Gründen und auch bei Erkrankung des Teilnehmers – können nur gegen ein zusätzliches Entgelt und nach Absprache und Verfügbarkeit nachgeholt werden.

(2) Für zusätzliche oder nachzuholende Einheiten werden die anteiligen Kurskosten erneut erhoben.

(3) Die einmalige oder mehrmalige Nichtberechnung von zusätzlichen Einheiten gleich welcher Art stellt eine reine Kulanzhandlung durch Heinemann Projektberatung dar und beinhaltet keinen zukünftigen Anspruch des Teilnehmers und auch keine Vertragsänderung.

(4) Bei einem Abbruch oder Nichtantritt des Kurses durch den Teilnehmer – egal aus welchen Gründen und auch bei Erkrankung des Teilnehmers – bleibt der Anspruch von Heinemann Projektberatung auf den Kurspreis in voller Höhe bestehen. Rückerstattungen oder Kürzungen des Kurspreises erfolgen aus reiner Kulanz von Heinemann Projektberatung und ohne jegliche Regelung für die Zukunft.

(5) Im Fall einer Kündigung des Kurses nach erfolgter Anmeldung erhebt die Heinemann Projektberatung eine pauschale Stornierungsgebühr in Höhe von 20 Prozent des Kurspreises. Es steht der Heinemann Projektberatung jedoch frei, darüber hinausgehenden Schadensersatz geltend zu machen.

(6) Vorrangiges und maßgebliches Ziel der Heinemann Projektberatung ist das Erreichen des Ausbildungsziels für den Teilnehmer, unter Berücksichtigung sicherheitsrelevanter Aspekte und den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen. Teilnehmer verpflichten sich, die Ihnen zur Verfügung gestellte Unterrichtsräume, Inventar, Lernmittel, Leihmaterialien etc. pfleglich zu behandeln und die Anweisungen der Dozenten, Trainer und Ausbilder der Heinemann Projektberatung zu befolgen. Die Betriebsanweisung und Hausordnung der Heinemann Projektberatung ist eine verbindliche Vorgabe. Aufgrund der Kürze der einzelnen Maßnahmen verpflichtet sich der Teilnehmer regelmäßig und vollständig am Unterricht teilzunehmen. Sollte das Lehrgangsziel aufgrund von Fehlzeiten in Gefahr sein, wird der zuständigen Schulungsleiter der Heinemann Projektberatung ein Beratungsgespräch mit dem Teilnehmer und gegebenenfalls dem verantwortlichen Zuwendungsgeber bzw. dem Arbeitgeber führen. In diesem Gespräch sollen die Möglichkeiten erörtert werden, die zu einem erfolgreichen Abschluss der Maßnahme seitens des Teilnehmers führen können. Unentschuldigte Fehlzeiten können, je nach Ausmaß, zu einem sofortigen Ausschluss des Teilnehmers von der Bildungsmaßnahme führen. Die Entscheidung darüber fällt der verantwortliche Trainer/Ausbilder in Absprache mit dem Schulungsleiter der Heinemann Projektberatung. Bei Teilnehmern, bei denen die Bildungsmaßnahme durch einen Zuwendungsgeber gefördert wird, wird die zuständige Stelle über den Sachverhalt informiert. Bei dem Ausschluss von Teilnehmern wegen Fehlzeiten (entschuldigt oder unentschuldigt) oder bei Zuwiderhandlungen gegen die Hausordnung oder Anweisungen der Ausbilder erfolgt keine Erstattung der Kursgebühren und die Teilnehmer haben keinen Anspruch auf eine Teilnahmebestätigung oder eine Teilnahme an einem Kurs zu einem späteren Zeitpunkt.

 

  • 5. Allgemeine Teilnahmebedingungen

(1) Der Dozent ist gegenüber dem Teilnehmer für die Dauer und im Rahmen des Kurses weisungsbefugt. Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Anweisungen des Dozenten oder dessen Assistenten Folge zu leisten.

(2) Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung den Kurs nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf des Kurses nicht gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich Heinemann Projektberatung vor, den Teilnehmer von dem Kurs auszuschließen. Der Teilnehmer hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Erstattung der Kursgebühr.

(3) Der Teilnehmer verpflichtet sich während der Ausbildung, nicht unter Einfluss von Alkohol, Medikamenten oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist der Dozent berechtigt, den Teilnehmer von der weiteren Teilnahme am Kurs auszuschließen. Der Anspruch von Heinemann Projektberatung auf den vollständigen Kurspreis bleibt sodann bestehen.

(4) Bei erkennbaren gesundheitlichen / psychischen Problemen ist der Dozent berechtigt, den betreffenden Teilnehmer vom Kurs auszuschließen. Der Anspruch von Heinemann Projektberatung auf den vollständigen Kurspreis bleibt sodann bestehen.

(5) Der Teilnehmer ist dafür verantwortlich, dass er sämtliche Teilnahmevoraussetzungen des jeweiligen Kurses vor diesem erfüllt. Sofern er hierzu Unterstützung benötigt, kann er sich vor der Buchung an Heinemann Projektberatung wenden. Sofern der Teilnehmer bei Kursbeginn nicht alle Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, so ist eine Kursteilnahme nicht möglich. Eine Kurspreiserstattung findet nicht statt.

(6) Das Mindestalter für die Teilnahme beträgt 18 Jahre. Alle Module erfordern physische Belastbarkeit aufgrund praktischer Übungen. Der Teilnehmer darf keine gesundheitlichen Einschränkungen, insbesondere Herz-Kreislauf-Erkrankungen, haben. Der Teilnehmer unterzeichnet am ersten Tag des Trainings eine Medizinische Selbstauskunft. Die Seminarsprache ist, falls nicht anders vereinbart, deutsch, solange sich ausschließlich deutschsprachiges Personal in dem Training befindet.

(7) Der jeweilige Kurs wird mit einer Prüfung bzw. Zertifizierung abgeschlossen. Für den erfolgreichen Abschluss übernimmt der Anbieter keine Garantie. Sollte der Kursteilnehmer die angebotene Prüfung nicht bestehen, findet keine Zertifizierung statt. Eine kostenpflichtige Nachprüfung kann beim Anbieter absolviert werden. Bei nicht bestandener Prüfung besteht keinerlei Anspruch auf Rückerstattung der Lehrgangs- und Prüfungskosten.

(8) Die Kursinhalte, die Kurstitel und die Kursunterlagen, insbesondere Skripte und Präsentationen dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung vervielfältigt oder für die Abhaltung von Veranstaltungen verwendet werden. Foto- oder Filmaufnahmen und deren Veröffentlichung in Printmedien, im Internet (inkl. sozialen Netzwerken wie z.B. Facebook etc.) bedürfen grundsätzlich der Genehmigung der Heinemann Projektberatung und der abgebildeten/aufgenommenen Personen. Dies gilt gleichermaßen für Foto- oder Filmaufnahmen welche Auf- oder Einbauten jedweder Art in unseren Schulungsstätten zeigen. Sollten entgegen dieser Vereinbarung Aufnahmen gemacht werden, so geht das Bild- oder Tonmaterial, gegen Erstattung der Materialkosten, in unseren Besitz über. Sämtliche Rechte an Bild- und Tonmaterial liegen bei der Heinemann Projektberatung. Die Heinemann Projektberatung behält sich grundsätzlich weitere rechtliche Schritte und die Geltendmachung weiteres Schadenersatzes vor.

 

  • 6 Leihausrüstung

(1) Heinemann Projektberatung überlässt dem Teilnehmer für den Kurs, soweit notwendig, kostenlos eine Leihausrüstung. Eine Teilnahme mit eigener Ausrüstung ist nur mit gesonderter Absprache möglich. Als vereinbarten Verleihzeitraum gilt ausdrücklich nur der Kurszeitraum.

(2) Vor der Übergabe an den Teilnehmer wird die Leihausrüstung auf einwandfreie Funktion und Vollständigkeit überprüft und vom Teilnehmer und der Heinemann Projektberatung begutachtet. Mit dem Empfang der Leihausrüstung erkennt der Teilnehmer den einwandfreien Zustand und die Funktionstüchtigkeit der Leihausrüstung an. Spätere Reklamationen bezüglich des Zustands der Leihausrüstung sind ausgeschlossen.

(3) Mit Erhalt der Leihausrüstung ist der Teilnehmer für die ordnungsgemäße Benutzung und Pflege der Leihausrüstung verantwortlich. Die Nutzung der Leihausrüstung ist generell auf eigene Gefahr. Heinemann Projektberatung haftet im Umfang und in dem Rahmen der in diesen AGB ausgewiesenen Bestimmungen.

(4) Die Weitergabe der Ausrüstung oder einzelner Teile an Dritte ist ausdrücklich untersagt.

(5) Der Teilnehmer haftet dafür, dass die Leihausrüstung der Heinemann Projektberatung nach Gebrauch im gleichen, ordnungsgemäßen und vollständigem Zustand zurückgegeben wird. Der Teilnehmer verpflichtet sich ebenfalls, die Leihausrüstung in sauberem Zustand an Heinemann Projektberatung zurückzugeben.

(6) Die Leihausrüstung, einschließlich sämtlichen Zubehörs, bleibt während des gesamten Verleihzeitraums uneingeschränktes und unveräußerliches Eigentum der Heinemann Projektberatung.

(7) Der Mieter haftet verschuldensunabhängig für jegliche Art von Schäden, die an der Leihausrüstung entstehen. Er haftet auch für Zufall! Die Leihausrüstung ist nicht versichert. Es steht dem Mieter jedoch frei, selbst eine Versicherung abzuschließen.

(8) Wird die Leihausrüstung verschmutzt an den Vermieter zurückgegeben, so ist dieser berechtigt die Reinigung nach Stundenlohn dem Mieter zu berechnen. Hierbei wird ein Betrag von 25,- € je angefangene 30 Minuten vereinbart.

 

  • 7. Haftung

(1) Nach den gesetzlichen Bestimmungen haftet Heinemann Projektberatung uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung, Arglist sowie einer Garantie beruhen. Darüber hinaus haftet Heinemann Projektberatung uneingeschränkt für Schäden, die von der Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, wie etwa dem Produkthaftungsgesetz, umfasst werden.

(2) Für Schäden, die durch einfache oder leichte Fahrlässigkeit verursacht werden, haftet Heinemann Projektberatung soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Dabei beschränkt sich die Haftung von Heinemann Projektberatung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.

(3) Im Falle einfach oder leicht fahrlässiger Verletzungen von unwesentlichen Vertragspflichten haftet Heinemann Projektberatung gegenüber Verbrauchern, dies jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.

(4) Eine weitergehende Haftung ist – soweit nicht anders innerhalb der hier vorliegenden AGB bestimmt – ausgeschlossen.

 

  • 8. Datenschutz

(1) Personenbezogene Daten die zur Durchführung der Maßnahme und zum Ausstellen der Ausweise und Zertifikate benötigt werden, werden gespeichert und im Rahmen des Vertragsverhältnisses verarbeitet. Diese Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, außer wenn es sich um Dienstleistungspartner handelt (z.B. Fachverbände etc.), welche die persönlichen Daten des Teilnehmers zur Vertragsabwicklung im Rahmen der Teilnahme an Prüfungen benötigen.

(2) Heinemann Projektberatung stellt sicher, dass alle jeweils gültigen Datenschutzbestimmungen eingehalten werden und die Daten des Teilnehmers entsprechend behandelt werden. Im Anschluss an den Kurs speichert Heinemann Projektberatung nur die Daten weiterhin, zu welchen sie aufgrund gesetzlicher Bestimmungen verpflichtet ist. Nachdem auch diese Zeitspanne abgelaufen ist, wird die Heinemann Projektberatung die Daten vollständig löschen.

(3) Die Heinemann Projektberatung behält sich vor, den Teilnehmer nach Beendigung der Maßnahme bis auf Widerruf durch einen sogenannten „Email- | Newsletter“ in regelmäßigen Abständen Informationen zukommen zu lassen. Diese Informationen enthalten z.B. aktualisierte sicherheitsrelevante Informationen von Herstellern, Fachverbänden oder der Berufsgenossenschaft, Stellenangebote, Kurstermine und Erinnerungen-zu anstehenden Wiederholungsunterweisungen. Der Teilnehmer kann diesen „Email-Newsletter“ jederzeit ohne Angabe von Gründen abbestellen.

 

  • 9. Schlussbestimmungen

(1) Alle Preise sind in EURO, soweit nichts anderes angegeben ist.

(2) Preis- und Leistungsangaben sowie sonstige Erklärungen oder Zusicherungen sind für die Heinemann Projektberatung nur dann verbindlich, wenn sie von ihr schriftlich abgegeben oder bestätigt worden sind.

(3) Die vereinbarten Preise gelten nur für den jeweils abgeschlossenen Vertrag.

(4) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Elsfleth. Dasselbe gilt, wenn der Kunde Unternehmer ist und keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Die Befugnis von der Heinemann Projektberatung, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen bleibt hiervon unberührt.

(5) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Haager Konventionen vom 01.07.1964 betreffend einheitlicher Gesetze über den internationalen Kauf und das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11.04.1980 über Verträge über den internationalen Kauf beweglicher Sachen finden keine Anwendung.

(6) Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

(7) Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. In einem solchen Fall sind die AGB vielmehr ihrem Sinne gemäß zur Durchführung zu bringen. Beruht die Ungültigkeit auf einer Leistungs- oder Zeitbestimmung, so tritt an ihre Stelle das gesetzlich zulässige Maß.